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Private Ferienwohnungen, Appartements und Villen an der algarve

Vertragsbedingungen

1. Der Mietvertrag wird gültig mit Unterzeichnung und Rücksendung durch den Mieter und Anzah­lung von 25% das Gesamtmietpreises.
2. Zahlung
Der Mieter verpflichtet sich 25% des Vermietpreise. spätestens 10 Tage nach Vertragsabschluß zu zahlen. Die restlichen 75% werden zur Zahlung fällig 42 Tage vor Mietbeginn. Übergabe des Hauses an den Mieter erfolgt nur, wenn der Mietpreis in voller Höhe bezahlt ist. Neben der Miete sind vor Ort bei der Verwaltung gesondert zu zahlen: Telefon, eventuell anfallende Heizungskosten (auch Pool) und Lebensmittelpaket (falls bestellt).
3. Stornogebühren
Bei Rücktritt vom Vertrag,  egal aus welchen Gründen,  verbleibt es bei den Zahlungsbedingungen.Wir werden uns bemühen, das Haus bzw. Apartment anderweitig zu vermieten und Ihnen im Falle desErfolges die bereits gezahlte Miete erstatten, vermindert um 10 % Bearbeitungsgebühr.
Wir empfehlen zur eigenen Absicherung den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4. An- undAbreise kontrolliert die örtliche Verwaltung. Anreise ist jeweils nach 16.00 Uhr, Abreisebis 12:00 Uhr Ortszeit. Ausnahmeregelungen hierzu müssen schriftlich vereinbart werden.
5. Die Belegung der Häuser darf nur mit den im Mietvertrag angegeben Personen erfolgen. Die Mit­nahme von Haustieren bedarf der vorherigen Genehmigung des Vermieters. Wird dem zuwidergehan­delt, sind wir berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen oder die Miete zu erhöhen.
6. Der Vermieter kann den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe kurzfristig kündigen (z. B. bei Fällen höherer Gewalt) Der Mieter erhält in diesem Falle die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Es ist nicht auszuschließen, dass an der Algarve Versorgungsschwierigkeiten auftreten, dass Wasser bzw. Strom zeitweise ausfallen. Regressansprüche hierüber können nicht geltend gemacht werden.
7. Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit, durch ihn oder die weiteren Personen, welche das Ferienhaus bewohnen, entstandenen Schäden dem Vermieter zu melden. Daraus resultierende Kosten sind vom Mieter gegen Rechnungsstellung zu be­zahlen. Jeder Mieter ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
8. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unver­züglich dem örtlichen Verwalter des jeweiligen Ferienhauses mitzuteilen. Kommt ein Reisender die­ser Verpflichtung nicht nach, stehen ihm Ansprüche nicht zu
9. Die Vermittlung der Ferienwohnungen und Villen erfolgt im Namen und Rechnung der jeweiligen
Eigentümer bzw. deren Beauftragter

 Gerichtsstand ist Portimao

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